IMPRESSUM

(Pferde Hunde Therapie Merle Franck, im Folgenden: ‚TPH‘)

Angaben gemäß § 5 TMG

Pferde Hunde Therapie Merle Franck
Burgdorfer Straße 35, 31303 Burgdorf

Kontakt
Telefon: 01737696672
E-Mail: info@pferde-hunde-therapie.de

Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin, Osteopathie für Pferde und Hunde

Verbraucher­streit­beilegung / Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Pferde Hunde Therapie und alle angeschlossenen Unternehmen sind ein Unternehmen der Familie Franck

09/2029

DATENSCHUTZ

(Pferde Hunde Therapie Merle Franck, im Folgenden: ‚TPH‘)

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

2. Hosting

Wir hosten die Inhalte unserer Website bei folgendem Anbieter:

IONOS

Anbieter ist die IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur (nachfolgend IONOS). Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst IONOS verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adressen. Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von IONOS: https://www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy.

Die Verwendung von IONOS erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Franck, Burgdorfer Straße 35, 31303 Burgdorf

Telefon: 01636016667
E-Mail: hello@bastian.design

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Hinweis zur Datenweitergabe in die USA und sonstige Drittstaaten

Wir verwenden unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in den USA oder sonstigen datenschutzrechtlich nicht sicheren Drittstaaten. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogene Daten in diese Drittstaaten übertragen und dort verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Ländern kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann. Beispielsweise sind US-Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z. B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Widerspruch gegen Werbe-E-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

4. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies

Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.

Cookies können von uns (First-Party-Cookies) oder von Drittunternehmen stammen (sog. Third-Party-Cookies). Third-Party-Cookies ermöglichen die Einbindung bestimmter Dienstleistungen von Drittunternehmen innerhalb von Webseiten (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen).

Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Webseitenfunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies können zur Auswertung des Nutzerverhaltens oder zu Werbezwecken verwendet werden.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs, zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind (notwendige Cookies), werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies und vergleichbaren Wiedererkennungstechnologien abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Welche Cookies und Dienste auf dieser Website eingesetzt werden, können Sie dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Kommentar­funktion auf dieser Website

Für die Kommentarfunktion auf dieser Seite werden neben Ihrem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Kommentars, Ihre E-Mail-Adresse und, wenn Sie nicht anonym posten, der von Ihnen gewählte Nutzername gespeichert.

Abonnieren von Kommentaren

Als Nutzer der Seite können Sie nach einer Anmeldung Kommentare abonnieren. Sie erhalten eine Bestätigungsemail, um zu prüfen, ob Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind. Sie können diese Funktion jederzeit über einen Link in den Info-Mails abbestellen. Die im Rahmen des Abonnierens von Kommentaren eingegebenen Daten werden in diesem Fall gelöscht; wenn Sie diese Daten für andere Zwecke und an anderer Stelle (z. B. Newsletterbestellung) an uns übermittelt haben, verbleiben diese Daten jedoch bei uns.

Speicherdauer der Kommentare

Die Kommentare und die damit verbundenen Daten werden gespeichert und verbleiben auf dieser Website, bis der kommentierte Inhalt vollständig gelöscht wurde oder die Kommentare aus rechtlichen Gründen gelöscht werden müssen (z. B. beleidigende Kommentare).

Rechtsgrundlage

Die Speicherung der Kommentare erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

5. Soziale Medien

Facebook

Auf dieser Website sind Elemente des sozialen Netzwerks Facebook integriert. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland. Die erfassten Daten werden nach Aussage von Facebook jedoch auch in die USA und in andere Drittländer übertragen.

Eine Übersicht über die Facebook Social-Media-Elemente finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE.

Wenn das Social-Media-Element aktiv ist, wird eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Endgerät und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse diese Website besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken, während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte dieser Website auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch dieser Website Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter: https://de-de.facebook.com/privacy/explanation.

Soweit eine Einwilligung (Consent) eingeholt wurde, erfolgt der Einsatz des o. g. Dienstes auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soweit keine Einwilligung eingeholt wurde, erfolgt die Verwendung des Dienstes auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst umfassenden Sichtbarkeit in den Sozialen Medien.

Soweit mit Hilfe des hier beschriebenen Tools personenbezogene Daten auf unserer Website erfasst und an Facebook weitergeleitet werden, sind wir und die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland gemeinsam für diese Datenverarbeitung verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die Erfassung der Daten und deren Weitergabe an Facebook. Die nach der Weiterleitung erfolgende Verarbeitung durch Facebook ist nicht Teil der gemeinsamen Verantwortung. Die uns gemeinsam obliegenden Verpflichtungen wurden in einer Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung festgehalten. Den Wortlaut der Vereinbarung finden Sie unter: https://www.facebook.com/legal/controller_addendum. Laut dieser Vereinbarung sind wir für die Erteilung der Datenschutzinformationen beim Einsatz des Facebook-Tools und für die datenschutzrechtlich sichere Implementierung des Tools auf unserer Website verantwortlich. Für die Datensicherheit der Facebook-Produkte ist Facebook verantwortlich. Betroffenenrechte (z. B. Auskunftsersuchen) hinsichtlich der bei Facebook verarbeiteten Daten können Sie direkt bei Facebook geltend machen. Wenn Sie die Betroffenenrechte bei uns geltend machen, sind wir verpflichtet, diese an Facebook weiterzuleiten.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum, https://de-de.facebook.com/help/566994660333381 und https://www.facebook.com/policy.php.

Instagram

Auf dieser Website sind Funktionen des Dienstes Instagram eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland.

Wenn das Social-Media-Element aktiv ist, wird eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Endgerät und dem Instagram-Server hergestellt. Instagram erhält dadurch Informationen über den Besuch dieser Website durch Sie.

Wenn Sie in Ihrem Instagram-Account eingeloggt sind, können Sie durch Anklicken des Instagram-Buttons die Inhalte dieser Website mit Ihrem Instagram-Profil verlinken. Dadurch kann Instagram den Besuch dieser Website Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Instagram erhalten.

Soweit eine Einwilligung (Consent) eingeholt wurde, erfolgt der Einsatz des o. g. Dienstes auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soweit keine Einwilligung eingeholt wurde, erfolgt die Verwendung des Dienstes auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst umfassenden Sichtbarkeit in den Sozialen Medien.

Soweit mit Hilfe des hier beschriebenen Tools personenbezogene Daten auf unserer Website erfasst und an Facebook bzw. Instagram weitergeleitet werden, sind wir und die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland gemeinsam für diese Datenverarbeitung verantwortlich (Art. 26 DSGVO). Die gemeinsame Verantwortlichkeit beschränkt sich dabei ausschließlich auf die Erfassung der Daten und deren Weitergabe an Facebook bzw. Instagram. Die nach der Weiterleitung erfolgende Verarbeitung durch Facebook bzw. Instagram ist nicht Teil der gemeinsamen Verantwortung. Die uns gemeinsam obliegenden Verpflichtungen wurden in einer Vereinbarung über gemeinsame Verarbeitung festgehalten. Den Wortlaut der Vereinbarung finden Sie unter: https://www.facebook.com/legal/controller_addendum. Laut dieser Vereinbarung sind wir für die Erteilung der Datenschutzinformationen beim Einsatz des Facebook- bzw. Instagram-Tools und für die datenschutzrechtlich sichere Implementierung des Tools auf unserer Website verantwortlich. Für die Datensicherheit der Facebook bzw. Instagram-Produkte ist Facebook verantwortlich. Betroffenenrechte (z. B. Auskunftsersuchen) hinsichtlich der bei Facebook bzw. Instagram verarbeiteten Daten können Sie direkt bei Facebook geltend machen. Wenn Sie die Betroffenenrechte bei uns geltend machen, sind wir verpflichtet, diese an Facebook weiterzuleiten.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.facebook.com/legal/EU_data_transfer_addendum, https://help.instagram.com/519522125107875 und https://de-de.facebook.com/help/566994660333381.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Instagram: https://instagram.com/about/legal/privacy/.

6. Analyse-Tools und Werbung

IONOS WebAnalytics

Diese Website nutzt die Analysedienste von IONOS WebAnalytics (im Folgenden: IONOS). Anbieter ist die 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, D – 56410 Montabaur. Im Rahmen der Analysen mit IONOS können u. a. Besucherzahlen und –verhalten (z. B. Anzahl der Seitenaufrufe, Dauer eines Webseitenbesuchs, Absprungraten), Besucherquellen (d. h., von welcher Seite der Besucher kommt), Besucherstandorte sowie technische Daten (Browser- und Betriebssystemversionen) analysiert werden. Zu diesem Zweck speichert IONOS insbesondere folgende Daten:

  • Referrer (zuvor besuchte Webseite)
  • angeforderte Webseite oder Datei
  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • verwendeter Gerätetyp
  • Uhrzeit des Zugriffs
  • IP-Adresse in anonymisierter Form (wird nur zur Feststellung des Orts des Zugriffs verwendet)

Die Datenerfassung erfolgt laut IONOS vollständig anonymisiert, sodass sie nicht zu einzelnen Personen zurückverfolgt werden kann. Cookies werden von IONOS WebAnalytics nicht gespeichert.

Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen zur Datenerfassung und Verarbeitung durch IONOS WebAnalytics entnehmen Sie der Datenschutzerklaerung von IONOS unter folgendem Link: https://www.ionos.de/terms-gtc/datenschutzerklaerung/

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

7. Newsletter

Newsletter­daten

Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und geben diese nicht an Dritte weiter.

Die Verarbeitung der in das Newsletteranmeldeformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den „Austragen“-Link im Newsletter. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters oder nach Zweckfortfall aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Wir behalten uns vor, E-Mail-Adressen aus unserem Newsletterverteiler nach eigenem Ermessen im Rahmen unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu löschen oder zu sperren.

Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt.

Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet. Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen.

8. Plugins und Tools

YouTube mit erweitertem Datenschutz

Diese Website bindet Videos der Website YouTube ein. Betreiber der Seiten ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Wir nutzen YouTube im erweiterten Datenschutzmodus. Dieser Modus bewirkt laut YouTube, dass YouTube keine Informationen über die Besucher auf dieser Website speichert, bevor diese sich das Video ansehen. Die Weitergabe von Daten an YouTube-Partner wird durch den erweiterten Datenschutzmodus hingegen nicht zwingend ausgeschlossen. So stellt YouTube – unabhängig davon, ob Sie sich ein Video ansehen – eine Verbindung zum Google DoubleClick-Netzwerk her.

Sobald Sie ein YouTube-Video auf dieser Website starten, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie YouTube, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.

Des Weiteren kann YouTube nach Starten eines Videos verschiedene Cookies auf Ihrem Endgerät speichern oder vergleichbare Wiedererkennungstechnologien (z. B. Device-Fingerprinting) einsetzen. Auf diese Weise kann YouTube Informationen über Besucher dieser Website erhalten. Diese Informationen werden u. a. verwendet, um Videostatistiken zu erfassen, die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern und Betrugsversuchen vorzubeugen.

Gegebenenfalls können nach dem Start eines YouTube-Videos weitere Datenverarbeitungsvorgänge ausgelöst werden, auf die wir keinen Einfluss haben.

Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen über Datenschutz bei YouTube finden Sie in deren Datenschutzerklärung unter: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Google Fonts (lokales Hosting)

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Font Awesome (lokales Hosting)

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten Font Awesome. Font Awesome ist lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Fonticons, Inc. findet dabei nicht statt.

Weitere Informationen zu Font Awesome finden Sie in der Datenschutzerklärung für Font Awesome unter: https://fontawesome.com/privacy.

Google Maps

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hCaptcha

Wir nutzen hCaptcha (im Folgenden „hCaptcha“) auf dieser Website. Anbieter ist die Intuition Machines, Inc., 2211 Selig Drive, Los Angeles, CA 90026, USA (im Folgenden „IMI“).

Mit hCaptcha soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert hCaptcha das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale.

Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher eine Website mit aktiviertem hCaptcha betritt. Zur Analyse wertet hCaptcha verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an IMI weitergeleitet. Wird hCaptcha im „unsichtbaren Modus“ verwendet, laufen die Analysen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

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Die Datenverarbeitung wird auf Standardvertragsklauseln gestützt, die in den Datenverarbeitungszusatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IMI bzw. den Datenverarbeitungsverträgen enthalten sind.

Weitere Informationen zu hCaptcha entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen unter folgenden Links: https://www.hcaptcha.com/privacy und https://hcaptcha.com/terms.

Wordfence

Wir haben Wordfence auf dieser Website eingebunden. Anbieter ist Defiant Inc., Defiant, Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachfolgend „Wordfence“).

Wordfence dient dem Schutz unserer Website vor unerwünschten Zugriffen oder bösartigen Cyberattacken. Zu diesem Zweck stellt unsere Website eine dauerhafte Verbindung zu den Servern von Wordfence her, damit Wordfence seine Datenbanken mit den auf unserer Website getätigten Zugriffen abgleichen und ggf. blockieren kann.

Die Verwendung von Wordfence erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einem möglichst effektiven Schutz seiner Website vor Cyberattacken. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.wordfence.com/help/general-data-protection-regulation/.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pferde Hunde Therapie Merle Franck

(Pferde Hunde Therapie Merle Franck, im Folgenden: ‚TPH‘)

1. Geschäftsbedingungen, Vertragsabschluss
1.1. Die Vermietung von den zur Verfügung gestellten Geräten erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird hiermit widersprochen.
1.2. Sämtliche Angebote – soweit nicht als ausdrücklich verbindlich bezeichnet – sind freibleibend. Sämtliche Angebotsunterlagen (inkl. Zeichnungen und Kostenvoranschlägen etc.) stehen im Eigentum von TPH und dürfen Dritten ohne Zustimmung von TPH nicht zugänglich gemacht werden.
1.3. Wirksame Mietverträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch TPH zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von TPH schriftlich bestätigt worden sind.
1.4. Therapiepläne und sonstige Leistungsdaten sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich. Erklärungen über die Beschaffenheit einer Sache stellen in keinem Fall eine Garantie dar, es sei denn, diese sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

2. Auf- und Abbau
2.1. Der Zusammenbau von den Geräten, die demontiert mitgegeben / geliefert werden, hat durch den Beauftragten von TPH auf Kosten des Mieters zu erfolgen; dasselbe gilt für die Demontage bei Rücklieferung.
2.2. Können aufgrund von äußeren Umständen, die TPH nicht zu vertreten hat (Wetterlage, Baustellenverhältnisse etc.) vorhergesehene Arbeiten (z.B. Therapien, etc.) nicht termingerecht durchgeführt werden, so gehen zusätzlich anfallende Kosten (Personal, Hilfsgerät, etc.) für einen erneuten Termin zu Lasten des Mieters. Dies gilt auch bei Abschluss eines Pauschalpreises für solche Nebenleistungen.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte in einem geeigneten Raum zu nutzen und nicht im Außenbereich.
2.4. Entstehende Kosten durch Versorgungsanschlüsse für Strom trägt der Kunden.

3. Übernahme der Geräte, Mängelrügen, Haftung
3.1. Der Mieter kann das Gerät vor Übernahme bzw. vor Absendung auf seine Kosten prüfen. Bei Übernahme hat er das Gerät auf betriebsfähigen und einwandfreien Zustand hin zu untersuchen, etwaige Mängel unverzüglich zu rügen und diese TPH schriftlich anzuzeigen.
3.2. Offensichtliche Mängel können nicht mehr gerügt werden, wenn nicht innerhalb von drei Kalendertagen nach Abholung bzw. Eintreffen des Gerätes am Bestimmungsort eine schriftliche Mängelanzeige bei TPH eingegangen ist.
3.3. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge nimmt TPH auf seine Kosten die Behebung der Mängel selbst vor oder lässt sie durch geeignete Dritte vornehmen.
3.4. Im Falle eines rechtzeitig gerügten und von TPH zu vertretendem Mangel kann der Mieter für die Zeit des Ausfalls des Gerätes den Mietzins entsprechend kürzen. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere Schadensersatz, Mangelfolgeschäden und außervertragliche Ansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen die die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass TPH grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
3.5. Befindet sich TPH in der Bereitstellung oder Absendung
des Gerätes in Verzug, so kann der Mieter einen Verzögerungsschaden nur verlangen, wenn TPH mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesem Fall kann der Mieter, statt eine Entschädigung zu verlangen, TPH schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
3.6. TPH ist berechtigt, dem Mieter an Stelle des vertraglich
vereinbarten Gerätes ein funktionell annähernd gleichwertiges Gerät zur Anmietung bereitzustellen.
3.7. Die Mietsache wird auf Kosten des Mieters an den vertraglich vereinbarten Aufstellort ausgeliefert. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder spätestens zwecks Versendung das Lager von TPH oder des Herstellerwerkes verlassen hat.
3.8. Wird die Mietsache mit Grund und Boden, oder mit einem Gebäude verbunden, so geschieht dies i.S.d. § 95 BGB nur zum vorübergehenden Zweck. Der Mietgegenstand wird nicht Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.

4. Nebenkosten, Versicherungen
4.1. Der Mieter hat sämtliche Nebenkosten, insbesondere Kosten für Auf- und Abladen, Transport, LKW-Maut, Befestigung, Betriebsstoffe, Reinigung usw. neben der Miete und jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
4.2. Die Transportpreise können sich durch gesetzliche Verfügungen in Form und Höhe der Abgaben verändern (LKW-Maut, ÖkoSteuern, o.ä.). TPH behält sich in solchen Fällen vor, entsprechende Preisveränderungen an den Mieter weiterzugegeben. Dies gilt auch für bereits vertraglich vereinbarte Preise für den Abtransport.
4.3. Der Mieter ist verpflichtet, für die Mietsache auf eigene Kosten eine Versicherung gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl abzuschließen. Der Mieter tritt bereits jetzt seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung an TPH ab, so dass TPH den Schaden direkt bei der Versicherung geltend machen kann. TPH nimmt diese Abtretung an. TPH kann zu Beginn der Mietzeit die Vorlage eines Versicherungsnachweises verlangen, und bei Nicht-Vorlage eine Auslieferung ablehnen. Der Mieter hat für die Zeit der Nicht-Vorlage den vereinbarten Mietzins und sämtliche Nebenkosten in voller Höhe zu tragen. TPH kann bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung eine solche Versicherung abschließen.

5. Sicherung, Berechtigung
TPH ist jederzeit berechtigt, das Gerät während der normalen Geschäftszeit beim Mieter oder am Einsatzort zu besichtigen und auf seinen Zustand hin zu überprüfen.

6. Pflichten des Mieters
6.1. Art, Umfang und Beschaffenheit der Mietsache richtet sich ausschließlich nach der im Vertrag vereinbarten Spezifikation. Der Mieter hat vorab selbst zu prüfen, ob der Mietgegenstand für die von ihm gewünschte Verwendung geeignet ist.
6.2. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche ggf. erforderlichen Genehmigungen (insbesondere vom Tierarzt) und die zu deren Erlangung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Unterlagen jeglicher Art werden von TPH nur nach gesonderter Beauftragung und gegen gesonderte Berechnung erstellt. Der Mieter hat sämtliche Steuern und Abgaben, die in Zusammenhang mit der Lieferung, der Aufstellung und des Einsatzes des Liefergegenstandes stehen, selbst zu tragen.
6.3. Der Mieter ist verpflichtet, TPH rechtzeitig auf besondere Erfordernisse hinzuweisen, die im Zusammenhang mit der Nutzung und des Einsatzes des Mietgegenstandes stehen.
6.4. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät jederzeit ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln, insbesondere es vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, für sach und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen. Während der Mietzeit fällig werdende technische Prüfungen gemäß gesetzlichen Vorgaben oder geltenden technischen Richtlinien sind vom Mieter rechtzeitig und auf eigene Kosten durchführen zu lassen. TPH ist vom Mieter unverzüglich zu informieren, sobald ein Instandsetzungsbedarf -gleich welcher Art- vorliegt. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TPH Reparaturen durchführen zu lassen, sowie Veränderungen am Mietgegenstand, insbesondere An-, Um- so-wie Einbauten vorzunehmen oder Kennzeichnungen zu entfernen. Notwendige Reparaturen, welche auf mangelnde Sorgfaltspflicht des Mieters zurückzuführen sind, werden durch TPH instandgesetzt und berechnet. Dies gilt auch bei Schäden durch mangelnden Schutz gegen Frost und bei Schäden durch Feuchtigkeit im allgemeinen.
6.5. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TPH das angemietete Gerät unterzuvermieten oder auf andere Art und Weise Dritten zu überlassen. Der Mieter ist ebenfalls nicht berechtigt, das gemietete Gerät ohne vorherige schriftliche Einwilligung von TPH an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Einsatzort zu verbringen.
6.6. Erfolgt ein Zugriff Dritter auf die Mietsache (Beschlagnahme, Pfändung etc.), so ist der Mieter verpflichtet, TPH unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum von TPH hinzuweisen. Die Interventionskosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei einer Verletzung der Benachrichtigungs- und Hinweispflichten hat der Mieter den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
6.7. Der Mieter ist verpflichtet, für Zwecke der Umsatzsteuer anzugeben, ob er das gemietete Gerät von dem Ort aus verwendet, an dem er sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 Satz 1 UStG) oder ob alternativ die Vermietungsleistung an eine in einem anderen Land gelegene Wohn- und Betriebsstätte seines Unternehmens ausgeführt werden (§ 3a Abs. 2 Satz 2 UStG). Der Mieter ist verpflichtet, seine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft durch Angabe seiner gültigen USt-IdNr. (bei Ansässigkeit in der EU) oder durch eine anderweitige Unternehmerbescheinigung seiner ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen (bei Ansässigkeit im Drittland).

7. Mietberechnung und Mietzahlung
7.1. Die vereinbarte Miete versteht sich lediglich für das gemietete Gerät. Die Mehrwertsteuer und sämtliche Nebenkosten werden gesondert berechnet. Die Miete sowie die Nebenkosten sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung im Voraus zu zahlen. Für jede Mahnung nach Verzug hat der Kunde die Kosten in Höhe von jeweils EURO 10,00 zu ersetzen.
7.2. Wird der Mietzins durch den Mieter nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, kommt er anderweitig in Zahlungsverzug oder liegt ein Verstoß gegen eine Vertragsbestimmung -insbesondere Gefährdung des Eigentums von TPH an dem vermieteten Gerät, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters, Zahlungseinstellung etc. – vor, so ist TPH berechtigt, das Gerät ohne weiteres auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen. Hierzu hat der Mieter den Zutritt zum Gerät und dessen Abtransport zu ermöglichen. Die Rücknahme des Gerätes durch TPH lässt die Vertragspflichten des Mieters unberührt. TPH behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.
7.3. Gegenüber den Ansprüchen von TPH ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung nur möglich, wenn der Gegenanspruch des Mieters unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Kündigung
8.1. Bei fest vereinbarter Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache behält sich TPH vor, Mietzins und Nebenkosten bis zum vereinbarten Mietende zu berechnen. Dasselbe gilt für die vereinbarte Mindestmietzeit bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag. Nach Ablauf der Mindestmietzeit kann der Mieter einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von 10 Kalendertagen schriftlich kündigen.
8.2. Im Falle des Zahlungsverzuges des Mieters, der Vermögensverschlechterung oder wenn nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, nach denen sich die Kreditwürdigkeit des Mieters wesentlich mindert, kann TPH den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und das gemietete Gerätes ohne weiteres auf Kosten des Mieters an sich nehmen. Dies gilt auch, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nach Abmahnung verletzt oder das gemietete Gerät ohne vorherige schriftliche Einwilligung von TPH an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Einsatzort verbringt oder nicht bestimmungsgemäß verwendet.

9. Beendigung der Mietzeit
Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand bei TPH eintrifft, keinesfalls jedoch vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ist eine bestimmte Mietdauer nicht vereinbart, so hat der Mieter die Rückgabe des Mietobjektes zehn Kalendertage vorher anzuzeigen.

10. Instandsetzung, Nachweis der ordnungsgemäßen Rückgabe
Wird das Gerät in einem nicht ordnungs- oder vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist TPH berechtigt, das Gerät sofort auf Kosten des Mieters Instand zu setzen. TPH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches vor. Der Nachweis, die Mietsache in einem ordnungsgemäßen und vermietfähigen Gebrauchszustand zurückgegeben zu haben, obliegt dem Mieter.

11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen von TPH erhoben, verarbeitet und genutzt. Sämtliche Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei TPH sind unter https://pferde-hunde-therapie.de/impressum zu finden.

12. Sonstige Bestimmungen
12.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen TPH und Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Lager- oder Versandort von TPH.
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und solchen Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Mainz. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen sowie dem Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine
unvorhergesehene Lücke aufweist.

Regelungen für Beschädigung oder Verlust des Mietgegenstandes

(Pferde Hunde Therapie Merle Franck, im Folgenden: ‚TPH‘)

Zwischen dem Mieter und TPH als Vermieter wurde der umseitig abgedruckte Mietvertrag geschlossen. Dem Mietvertrag liegen die Allgemeinen Mietbedingungen der TPH zu Grunde. Sie wurden dem Mieter beim Abschluss des Vertrages überreicht, auf Wunsch wird dem Mieter ein weiteres Exemplar zugeschickt. Die Mietbedingungen sind auch auf der Website unter www.pferde-hunde-therapie.de einzusehen und stehen dort als Download zur Verfügung. Gemäß der Allgemeinen Mietbedingungen haftet der Mieter für während der Dauer des Mietvertrages an dem Mietgegenstand entstehenden Schäden oder für den Verlust des Mietgegenstandes (einschließlich Mietgegenstandsteilen und -zubehör). Der Mieter kann im Rahmen der nachfolgenden Regelungen eine Haftungsbegrenzung (A/B) in Anspruch nehmen. Nicht gedeckte Schäden sind vom Mieter zu tragen. In solchen Situationen bleiben die Allgemeinen Mietbedingungen der TPH unverändert gültig.

I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur HAFTUNGSBEGRENZUNG A und HAFTUNGSBEGRENZUNG B
I.1. Vermieter
Dort wo im Text vom “Vermieter” oder von “Pferde Hunde Therapie Merle Franck” die Rede ist, sind Pferde Hunde Therapie oder TPH und/oder zugehörige Unternehmen gemeint.
I.2. Deckungsgebiet
Die HAFTUNGSBEGRENZUNG A und die HAFTUNGSBEGRENZUNG B bieten Deckung für Schadensfälle in Deutschland.
I.3. Verpflichtungen im Schadensfall
Der Mieter hat bei Eintritt eines Schadensfalles seine Verpflichtungen gemäß der Allgemeinen Mietbedingungen zu erfüllen, insbesondere ist er verpflichtet;
I.3.1. den Schaden dem Vermieter unverzüglich schriftlich, darüber hinaus nach Möglichkeit auch fernmündlich oder fernschriftlich anzuzeigen;
I.3.2. Schäden durch Einbruchsdiebstahl oder Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dort unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen;
I.3.3. den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern;
1.3.4. auch sonst an der Abwicklung des Schadensfalles umfassend mitzuwirken und alles zu unterlassen, was den Interessen des Vermieters schaden könnte. Hierzu gehört insbesondere, den Vermieter auf dessen Verlangen im Rahmen des Zumutbaren jede Untersuchung über Ursache, Hergang und Höhe des Schadens zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft – auf Verlangen schriftlich – zu erteilen und die erforderlichen Belege beizubringen, das Schadenbild bis zu einer Besichtigung durch den Vermieter unverändert zu lassen, es sei denn,
– die Aufrechterhaltung des Betriebes oder Sicherheitsgründe erfordern einen Eingriff, oder
– die Eingriffe mindern voraussichtlich den Schaden oder
– der Vermieter hat schriftlich zugestimmt oder
– die Besichtigung hat nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen seit Eingang der Schadensanzeige stattgefunden; der Mieter hat jedoch die beschädigten Teile bis zur Besichtigung durch den Vermieter aufzubewahren, wenn er aus den vorgenannten Gründen das Schadensbild nicht unverändert lässt.
I.4. Feststellung des Schadens
Wenn die Schadensfeststellung nicht im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden kann, hat der Vermieter das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu ernennen, der den Schaden feststellt. Der Mieter kann ein Sachverständigenverfahren durch einseitige Erklärung gegenüber dem Vermieter verlangen. Für das Sachverständigenverfahren gilt:
– Der Sachverständige wird schriftlich benannt. Der Mieter kann innerhalb einer angemessenen Frist berechtigte Einwände gegen die Person des Sachverständigen vorbringen.
– Die Kosten des Sachverständigengutachtens trägt der Mieter.
I.5. Schadensursache
Die Beweislast des Vermieters beschränkt sich auf den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands der Sache bei der Übergabe. Befindet sich die Mietsache im Obhutsbereich des Mieters, so hat sich der Mieter umfassend hinsichtlich Verursachung und Verschulden zu entlasten.
I.6. Deckungsumfang
Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters zurückzuführen sind, sind nicht im Deckungsumfang eingeschlossen. Hier treten die HAFTUNGSBEGRENZUNGEN A und B nicht ein.
I.7. Gültigkeitsdauer
Die HAFTUNGSBEGRENZUNG A und/oder B gilt nur im Zeitraum, der im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter als Mietdauer genannt ist.
I.8. Begriffsbestimmungen
– Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
– Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
– Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
I.9. Subsidiarität der Haftungsbegrenzungen A und B
Die HAFTUNGSBEGRENZUNGEN A und B finden keine Anwendung, wenn der Mieter eine Entschädigung aus einem Versicherungsvertrag – egal, ob dieser von ihm oder einer anderen Person abgeschlossen wurde – beanspruchen kann. Der anderweitige Vertrag geht diesem Vertrag vor.
I.10. Sonstige Bestimmungen
Im Falle des Abschlusses der HAFTUNGSBEGRENZUNG A und/oder B hat diese Vorrang vor den Allgemeinen Mietbedingungen. Die sonstigen Bedingungen bleiben davon unberührt.
A. HAFTUNGSBEGRENZUNG A (FÜR SCHÄDEN EXKLUSIV BRAND/
BLITZSCHLAG/EXPLOSION/EINBRUCH DIEBSTAHL)
Die HAFTUNGSBEGRENZUNG A deckt jede unvorhergesehene eintretende Beschädigung an dem Mietgegenstand mit Ausnahme von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, und Einbruchdiebstahl. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Mieter oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können. Nicht abgedeckt sind alle Schäden, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Mieters oder eines Dritten, dem der Mietgegenstand überlassen wurde, zurückzuführen sind. Bei Inanspruchnahme der HAFTUNGSBEGRENZUNG A gilt ein prozentualer Aufschlag des Mietpreises. TPH kann den Abschluss der Haftungsbegrenzung A zur Bedingung für den Abschluss des Mietvertrages machen.
A.1. Geltungsbereich
Die HAFTUNGSBEGRENZUNG A kann von allen Mietern der Mietgegenstände von TPH („Vermieter“) in Anspruch genommen werden.
A.2. Mietgegenstände
Die HAFTUNGSBEGRENZUNG A gilt nur für den jeweils im Mietvertrag über der Zeile Haftungsbegrenzung A genannten einzelnen Mietgegenstand.
A.3. Bedingungen für die HAFTUNGSBEGRENZUNG A
Die HAFTUNGSBEGRENZUNG A tritt im Schadensfall nur ein, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
A.3.1. Gültiger, vom Mieter unterzeichneter Mietvertrag;
A.3.2. Der Mieter hat seine Obliegenheiten nach dem Mietvertrag und den Allgemeinen Mietbedingungen sowie dem nachfolgenden Abschnitt A.3.3. und A.3.4. beachtet;
A.3.3. Im Mietvertrag ausdrückliche erwähnte Zusatzpflichten des Mieters, wie etwaige Präventivmaßnahmen zum Schutz des Mietgegenstandes, wurden beachtet;
A.3.4. Eine Obliegenheitsverletzung liegt im Übrigen insbesondere in den folgenden Fällen vor: Gebrauch der Mietsache für vertragsfremde Zwecke, Bedienung der Mietsache durch (gesetzlich) unqualifiziertes Personal, falsche Wartung (z.B. Verwendung falscher Schmierstoffe, Brennstoffe, Frostschutzmittel), Außerwirkung setzen von Sicherheitssystemen, Handeln entgegen Anweisungen vom Vermieter und/oder Hersteller und/oder der Gebrauchsanleitung, Transport der Mietsache mit einem ungeeigneten oder nicht zugelassenes Transportmittel, Handeln entgegen gesetzlicher Vorschriften.
A.4. Ausschluss der HAFTUNGSBEGRENZUNG A
Die HAFTUNGSBEGRENZUNG A bietet keine Deckung
A.4.1. wenn eine der vorstehenden Obliegenheiten (A 3.1.-3.4.) nicht erfüllt wird;
A.4.2. wenn der Schaden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden ist;
A.4.3. bei unerlaubter Weitervermietung oder Bereitstellung des Mietgegenstandes zugunsten Dritter, es sei denn, der Vermieter hat diesbezüglich eine schriftliche Genehmigung erteilt;
A.4.4. für Schäden an Reifen;
A.4.5. wenn der Schaden durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, einen bewaffneten Konflikt, Bürgerkrieg, Aufstand, innere Unruhen, Terroranschlag, Rebellion, Meuterei oder Kernenergie verursacht wurde;
A.4.6. Wird eine der Obliegenheiten des Mieters bei Eintritt des Schadensfalles (I.3) nicht erfüllt, besteht kein Anspruch aus der HAFTUNGSBEGRENZUNG A.
A.5. Selbstbeteiligung
Für die HAFTUNGSBEGRENZUNG A gilt eine Selbstbeteiligung je Vorfall. Auf dem Mietvertrag ist für jeden Mietartikel aufgeführt, zu welcher Kategorie (1 bis 6) der Artikel gerechnet wird. Die dazu gehörige Selbstbeteiligung ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Selbstbeteiligung nach Kategorie HAFTUNGSBEGRENZUNG A
Kategorie Selbstbeteiligung
1 € 20,00
2 € 170,00
3 € 400,00
4 € 750,00
5 € 2.500,00
6 € 5.000,00
Die Selbstbeteiligung gilt jeweils pro einzelnen Mietgegenstand. Ist im Mietvertrag im Falle der HAFTUNGSBEGRENZUNG A bei einem oder mehreren Artikeln keine Selbstbeteiligungs-Kategorie vermerkt, wird angenommen, dass die Artikel zur Kategorie 6 gehören.

B. HAFTUNGSBEGRENZUNG B (BRAND / BLITZSCHLAG / EXPLOSION / EINBRUCHDIEBSTAHL)
Die HAFTUNGSBEGRENZUNG A (für Schäden exklusiv Brand / Blitzschlag / Explosion/Einbruchdiebstahl) kann erweitert werden durch die HAFTUNGSBEGRENZUNG B (Brand / Blitzschlag / Explosion / Einbruchdiebstahl). Die HAFTUNGSBEGRENZUNG B gilt, unter Berücksichtigung nachfolgenden Bestimmungen und/oder Ausschließungen für einen Schaden durch Einbruchdiebstahl des Mietgegenstandes und für einen Schaden an dem Mietgegenstand oder an einem Teil des davon infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Einbruchdiebstahl. Bei Inanspruchnahme der HAFTUNGSBEGRENZUNG B gilt ein prozentualer Aufschlag des Mietpreises. Die TPH kann das Zustandekommen des Abschlusses einer Haftungsbegrenzung B zur Bedingung für den Abschluss eines Mietvertrages machen. Der Mieter kann alternativ bei Vertragsschluss eine von ihm selbst abgeschlossene Police einer Versicherung übergeben, aus der ersichtlich ist, daß die bei TPH gemieteten Artikel ausreichend versichert sind.
B.1. Geltungsbereich
Die HAFTUNGSBEGRENZUNG B kann ausschließlich von gewerblichen Mietern in Anspruch genommen werden. Die HAFTUNGSBEGRENZUNG B deckt den Schaden infolge von Feuer und Einbruchdiebstahl.
B.2. Mietgegenstände
Die Haftungsbegrenzung B gilt nur für den jeweils im Mietvertrag über der Zeile Haftungsbegrenzung B genannten einzelnen Mietgegenstand.
B.3. Bedingungen für die HAFTUNGSBEGRENZUNG B
B.3.1. Grundlage der HAFTUNGSBEGRENZUNG B ist ein gültiger, vom Mieter unterzeichneter Mietvertrag;
B.3.2. Der Mieter hat seine Obliegenheiten nach dem Mietvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem nachfolgenden Abschnitt
B.3.3., B.3.4. und B.3.5. zu beachten;
B.3.3. Einbruchdiebstahl im Sinne der HAFTUNGSBEGRENZUNG B sind nur der Einbruchsdiebstahl sowie die Wegnahme eines gesicherten Gegenstandes. Ein Einbruchsdiebstahl liegt insbesondere dann vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt; in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte;
B.3.4. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, das Mietgerät gegen Einbruchdiebstahl und unbefugte Benutzung Dritter zu schützen. Soweit der Mietgegenstand nicht benutzt wird, ist er unter Verschluss zu nehmen. Fahrzeuge sind in allen Teilen verschlossen zu halten. Sofern dies möglich ist, müssen Maschinen mit einem Schloss gesichert werden. Sofern dies physisch unmöglich ist, ist der Arbeitsplatz/ Außenbereich durch Bauzäune mit Sicherheitsklemmen zu sichern.
B.3.5. Spezifische Bedingungen
B.3.5.1. Geräte dürfen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen
werden, ausgenommen in einem abgeschlossenen Raum und außerhalb der Sichtweite Dritter;
B.3.5.2. Für Geräte gilt als Deckungseinschränkung, dass ein Schaden ausschließlich nach einem Einbruch in ein gut abgeschlossenes Gebäude oder einen gut abgeschlossenen Teil eines Gebäudes, in dem sich das gestohlene Objekt befand, gedeckt ist; bei einem solchen Gebäude darf es sich nicht um ein Büro oder eine Bude handeln. Sofern dies physisch unmöglich ist, ist der Platz zu sichern.
B.4. Ausschluss der HAFTUNGSBEGRENZUNG B
Die HAFTUNGSBEGRENZUNG B bietet keine Deckung:
B.4.1. wenn der Einbruchdiebstahl oder das Feuer die absichtliche oder sichere Folge einer Handlung oder Unterlassung seitens des Mieters ist;
B.4.2. wenn eine der vorstehenden Obliegenheiten (B 3.3.-3.5.) nicht erfüllt wird,
B.4.3. wenn der Schaden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden ist;
B.4.4. bei unerlaubter Weitervermietung oder Bereitstellung des Mietgegenstandes zugunsten Dritter, es sei denn, der Vermieter hat diesbezüglich eine schriftliche Genehmigung erteilt;
B.4.5. wenn der Schaden durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, einen bewaffneten Konflikt, Bürgerkrieg, Aufstand, innere Unruhen, Terroranschlag, Rebellion, Meuterei oder Kernenergie verursacht wurde;
B.4.6. Wird eine der Obliegenheiten des Mieters bei Eintritt des Schadensfalles (I.3) nicht erfüllt, besteht kein Anspruch aus der HAFTUNGSBEGRENZUNG B.
B.5. Selbstbeteiligung
Bei einem von der HAFTUNGSBEGRENZUNG B gedeckten Schaden hat der Mieter eine Selbstbeteiligung zu übernehmen. Die Selbstbeteiligung ergibt sich aus dem Prozentsatz des Tageswertes des Mietobjektes bis zu einem angegebenen Maximalwert (Kategorie 1 bis 5) oder einem Pauschalbetrag (Kategorie 6), dessen Höhe sich gestaffelt der Einordnung in eine der Kategorien 1 bis 6 ergibt. Im Mietvertrag ist genannt, unter welche Kategorie (1 bis 6) die betreffende Mietsache fällt. Die dazu gehörige Selbstbeteiligung ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Selbstbeteiligung nach Kategorie HAFTUNGSBEGRENZUNG B
Kategorie Selbstbeteiligung Maximal
1 20% Tageswert € 200,00
2 20% Tageswert € 1.000,00
3 20% Tageswert € 1.500,00
4 20% Tageswert € 3.000,00
5 20% Tageswert € 5.000,00
6 € 5.000,00
Die Selbstbeteiligung gilt jeweils pro einzelnen Mietgegenstand. Der Tageswert versteht sich als Tageswert des gesamten Mietgegenstands. Ist im Mietvertrag im Falle der HAFTUNGSBEGRENZUNG B bei einem oder mehreren Artikeln keine Selbstbeteiligungs-Kategorie vermerkt, wird angenommen, dass die Artikel zur Kategorie 6 gehören.
© Pferde Hunde Therapie Merle Franck Fassung 01_112022

NUTZUNGSVERTRAG für die Überlassung des Hunde Schwimmbades an den Pferde Hunde Therapie Kunden
(Schlüsselgewalt)

(Pferde Hunde Therapie Merle Franck, im Folgenden: ‚TPH‘)

Zwischen der Praxis Pferde Hunde Therapie Franck – nachstehend Betreiber genannt –
und
dem Kunden Pferde Hunde Therapie – nachstehend Nutzer genannt –

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Vertragszweck

1. Der Betreiber stellt dem Nutzer das Hunde Schwimmbad mit den notwendigen Einrichtungen im Rahmen dieses Vertrages zur Durchführung des Sportbetriebes zur Verfügung.

2. Die Teilnahme am Sportbetrieb ist grundsätzlich nur Pferde Hunde Therapie Kunden gestattet. Sonstige Veranstaltungen, die nicht dem Sportbetrieb oder der öffentlichen Gesundheitspflege dienen, sind nur mit Genehmigung des Betreibers zulässig.

§ 2 Ordnungsgemäßer Sportbetrieb/Wasseraufsicht

1. Die Verantwortung für die Ordnung im Bad und die Sicherheit des Sportbetriebes während der Sportstunden obliegt dem Nutzer, vertreten durch den Leiter des Sportbetriebes. Der Leiter des Sportbetriebes und die Übungsleiter sind dem Badbetreiber schriftlich zu melden und müssen sich als solche ausweisen können. Die Ausübung des Hausrechtes obliegt während der Sportstunden dem Nutzer.

Nutzen mehrere Kunden im Rahmen eines Nutzungsvertrages mit dem Betreiber gleichzeitig das Bad, hat jeder Kunde selbständig die Verpflichtungen nach diesem Vertrag einzuhalten. Jeder Kunde ist verpflichtet, auf andere Nutzer Rücksicht zu nehmen, um einen geordneten und sicheren Übungsbetrieb zu gewährleisten.

2. Die Sportstunden dürfen nur unter Aufsicht verantwortlicher Übungsleiter durchgeführt werden. Der Nutzer verpflichtet sich, diese Voraussetzungen in eigener Verantwortlichkeit zu kontrollieren.

§ 3 Benutzungszeiten

1. Die Benutzungszeit ist festgelegt und einzusehen sowie im Vorfeld zu buchen unter der Internetseite www.pferde-hunde-therapie.de

Nutzungszeiten: Tage / Uhrzeiten

2. Die Übertragung der Schlüsselgewalt für die unter (1) festgelegten Benutzungszeiten erfolgt durch Übergabe des Schlüssels der Nebentür an den verantwortlichen Leiter des Sportbetriebes des Nutzers.

3. Der Betreiber ist berechtigt, aus betrieblichen Gründen die Benutzung für einen bestimmten Zeitraum zu sperren. Er hat den Nutzer sofort zu unterrichten, wenn ihm die Gründe für die Sperrung bekannt werden. Dem Nutzer stehen bei Ausfall von Sportstunden aus betrieblichen Gründen keine Ersatzansprüche zu.

§ 4 Aufsicht/Haftung

1. Der Betreiber stellt für den Sportbetrieb des Nutzers im Hunde Schwimmbad kein Aufsichtspersonal. Während der Nutzung durch den Nutzer ist dieser für die geordnete und sichere Durchführung des Sportbetriebes und für die sachgemäße Behandlung der benutzten Bereiche des Bades sowie seiner Ausstattung und Geräte verantwortlich.

2. Der Betreiber stellt dem Nutzer das Bad in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Stellt der Nutzer bauliche oder technische Mängel fest, hat er dies unverzüglich dem Betreiber schriftlich mitzuteilen.

§ 5 Badbenutzung

1. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen am Sportbetrieb teilnehmen und/oder sich in den genutzten Räumlichkeiten aufhalten. Kontrollen durch den Betreiber sind zulässig.

2. Nach Beendigung der Sportstunden hat der Nutzer das Hunde Schwimmbad in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Alle dafür vorgesehen Geräte befinden sich zugänglich im Schwimmbad.

3. Die zugewiesenen Umkleideräume sind vom Nutzer zu überwachen und soweit notwendig verschlossen zu halten. Für die Aufbewahrung von Kleidungsstücken oder Wertgegenständen übernimmt der Betreiber keine Verwahrungspflichten.

4. Eigene Geräte dürfen nur mit Genehmigung des Betreibers benutzt werden. Eine ständige Aufbewahrung eigener Geräte im Bad bedarf der Genehmigung des Betreibers.

5. Den Anordnungen des Beauftragten des Betreibers, die im Regelfall an den Leiter des Sportbetriebes zu richten sind, ist Folge zu leisten. Der Beauftragte ist bei groben Verstößen gegen den Vertrag oder die Badeordnung berechtigt, die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen zu untersagen. Eine endgültige Entscheidung wird durch den Betreiber nach Maßgabe der Bestimmung des § 8 Abs. 3 und 4 getroffen.

6. Das Bad einschließlich aller benutzten Einrichtungen und Geräte ist pfleglich zu behandeln und nur seiner Bestimmung entsprechend sachgemäß zu benutzen. Alle beweglichen Geräte sind nach der Benutzung wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen.

7. Das Personal des Betreibers ist berechtigt, während des Sportbetriebes betriebsbedingte Aufgaben (z. B. Reinigungsarbeiten) auszuführen, wenn der Sportbetrieb dadurch nicht behindert wird.

§ 6 Notfälle

Sollte während der Benutzungszeiten ein Unfall oder Notfall im Hunde Schwimmbad eintreten, hat der Leiter des Sportbetriebes oder dessen Vertreter Erste Hilfe zu leisten und unverzüglich Rettungsdienst oder Feuerwehr über folgende Notrufnummern anzufordern:

 Bei Personenunfällen:     112 – Feuerwehr
 Bei Chlorgasunfällen:     112 – Feuerwehr und  
 Bei anderen technischen Problemen:     0173 7696672

Die Notrufnummern sind im Bad gut sichtbar ausgehängt.

Bei Brandgefahr, Chlorgasalarm und sonstigen Gefahren für Leib oder Leben hat der Leiter des Sportbetriebes das Bad unverzüglich zu räumen.

Die Verhaltensregeln bei Notfällen und Gefahren sind schriftlich durch den Betreiber / die Stadt niedergelegt und dem Nutzer auszuhändigen.
Der Leiter des Sportbetriebes und die Aufsicht führenden Übungsleiter werden vom Betreiber vor der erstmaligen, eigenverantwortlichen Nutzung des Hunde Schwimmbades in die zu treffenden Verhaltensregeln- und Rettungsmaßnahmen eingewiesen. Die Einweisung wird dokumentiert und in regelmäßigen Abständen wiederholt.

§ 7 Haftung

1. Der Betreiber sowie sein Personal haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personen- und Sachschäden, die den Mitgliedern des Nutzers oder sonstigen Teilnahmeberechtigten bei der Benutzung des Schwimmbades einschließlich seiner Einrichtungen und Geräte entstehen, es sei denn, die Schäden beruhen auf baulichen oder technischen Mängeln, für die der Betreiber verantwortlich ist.

2. Der Nutzer haftet gegenüber dem Betreiber für alle Schäden, die nachweislich durch das Verschulden seiner Mitglieder oder sonstiger Teilnahmeberechtigten bei der Benutzung des Bades einschließlich seiner Einrichtungen und Geräte entstanden sind und die weder auf Materialfehler noch auf Abnutzung zurückzuführen sind.

§ 8 Inkrafttreten, Widerruf, Kündigung

1. Dieser Vertrag tritt am 012024 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit, spätestens mit der Nutzung des Bades.

2. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen.

3. Der Betreiber ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder der Haus- und Badeordnung die mit diesem Vertrag verbundene Benutzungsgenehmigung für den Nutzer oder für einzelne Vereinsmitglieder zu widerrufen.

4. Wiederholen sich trotz schriftlicher Abmahnung grobe Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder der Haus- und Badeordnung, kann der Vertrag von dem Betreiber fristlos gekündigt werden. Darüber hinaus steht dem Betreiber das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zu kündigen.

5. Ersatzansprüche durch Widerruf oder Kündigung des Vertrages sind für beide Parteien ausgeschlossen.

§ 9 Vertragsform

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

Burgdorf, 01/2024
Hundepraxis Otze Franck
Burgdorfer Str. 35
31303 Burgdorf

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN VERMIETUNG-KAUF

(Pferde Hunde Therapie Merle Franck, im Folgenden: ‚TPH‘)

ALGEMEINES
ARTIKEL 1 – Begriffsbestimmungen
1.1. Unter “Pferde Hunde Therapie Merle Franck” wird in diesen Bedingungen verstanden: die Pferde Hunde Therapie Merle Franck und / oder jedes verbundene Unternehmen, das diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einen Vertrag für anwendbar erklären sollte.
1.2. Unter „allgemeinen Geschäftsbedingungen” werden die vorliegenden Bedingungen verstanden.
1.3. Unter „Auftraggeber“ wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: die natürliche Person, die juristische Person oder der Kooperationsverband, die bzw. der mit TPH einen Vertrag abgeschlossen hat oder darüber mit TPH verhandelt.
1.4. Unter „Vertragsparteien” werden in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: TPH und der Auftraggeber.
1.5. Unter „Vermieter / Verkäufer” wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: TPH in ihrer Eigenschaft als Vermieter.
1.6. Unter „Mieter / Käufer“ wird verstanden: ein Auftraggeber in der Eigenschaft als Mieter / Käufer sowie alle Arbeitnehmer oder andere Arbeitskräfte, die das Mietobjekt nutzen.
ARTIKEL 2 – Anwendbarkeit
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, Kaufverträge und Dienstleistungsverträge zwischen den Vertragsparteien.
2.2. Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder sie ergänzen, sind nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt wurden, und gelten lediglich für den vereinbarten Fall.
2.3. Die etwaige Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4. Falls diese Geschäftsbedingungen auch in einer anderen Sprache als der deutschen erstellt sind, ist bei unterschiedlicher Auslegung immer die deutsche Fassung verbindlich.
2.5. Die eventuelle Anfechtbarkeit oder Ungültigkeit einer Bestimmung des Vertrags und/oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Gültigkeit des übrigen Teils des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle des für nichtig erklärten oder ungültigen Teils gilt dann als vereinbart, was auf gesetzlich zulässige Weise dem, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn die Ungültigkeit oder Anfechtbarkeit bekannt gewesen wäre, am nächsten kommt.
2.6. Verlangt TPH in einem bestimmten Fall nicht die strikte Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedeutet dies nicht, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar wären oder dass TPH das Recht verlieren würde, bei künftigen Fällen gleicher oder nicht gleicher Art die strikte Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
2.7. Der Auftraggeber, mit dem unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Vertrag abgeschlossen wurde, stimmt der
Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auf spätere Verträge zwischen ihm und TPH zu.
ARTIKEL 3 – Angebote
3.1. Alle Angebote, Preisangaben, Kostenvoranschläge u. Ä. von TPH, sowohl separat als auch in Preislisten, mündlich, schriftlich, telefonisch, im Internet, per E-Mail oder auf andere Weise übermittelt, sind völlig unverbindlich und können deshalb von TPH jederzeit widerrufen werden.
3.2. Alle bei einem Angebot, einer Offerte u. Ä. erteilten Informationen und / oder Spezifikationen gelten lediglich annähernd und sind für TPH nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
3.3. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung hat ein Angebot eine Gültigkeit von 14 Tagen nach dem Datum des Angebots.
ARTIKEL 4 – Agreements
4.1. Zwischen den Vertragsparteien kommt ein Vertrag dann zustande, wenn TPH schriftlich bestätigt, dass der Auftraggeber ein von TPH vorgelegtes Angebot vom Auftraggeber akzeptiert hat bzw. wenn die Parteien einen schriftlichen Vertrag unterzeichnet haben oder mündlich oder stillschweigend zu dem Zeitpunkt, an dem TPH dem Auftraggeber ein Objekt tatsächlich überlässt.
4.2. Eventuell später getroffene zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen verpflichten TPH nur, wenn sie von TPH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
4.3. Der Auftraggeber hat die Auftragsbestätigung sorgfältig zu kontrollieren und eventuelle Korrekturen innerhalb von 6 Werktagen zu melden.
4.4. Wenn TPH mit zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen einen Vertrag abschließt, haftet jede dieser (juristischen) Personen gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen, die für sie aus diesem Vertrag gegenüber TPH entstehen.
4.5. TPH hat das Recht, bei der Durchführung des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags Dritte hinzuzuziehen.
4.6. TPH erfasst personenbezogene und / oder geschäftliche Daten des Auftraggebers. Der Auftraggeber erteilt TPH hiermit seine Zustimmung zur Weitergabe der Daten an andere als TPH, sofern diese Dritten bestimmte Daten im Rahmen des auszuführenden
Auftrags zur Kenntnis nehmen müssen.
ARTIKEL 5 – Preise
5.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
5.2. Kosten infolge von Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrags gehen zulasten des Auftraggebers.
5.3. TPH hat das Recht, von staatlichen Stellen auferlegte Änderungen und / oder zusätzliche Abgaben nach dem Zustandekommen des Vertrags in den Preisen weiterzuberechnen.
ARTIKEL 6 – Zahlung
6.1. Die Zahlung der geschuldeten Beträge durch den Auftraggeber an TPH ist innerhalb der auf den Rechnungen angegebenen Frist vorzunehmen. Die Zahlung hat immer vorbehaltlos zu erfolgen, ohne einseitig festgelegten Nachlass, Abzug, Aufrechnung, Einbehaltung oder Aufschub, aus welchem Grund auch immer.
6.2. Eine Beschwerde über eine Rechnung ist TPH innerhalb von
8 Tagen nach dem Datum der betreffenden Rechnung schriftlich und unter Angabe von Gründen zu melden; erfolgt dies nicht, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die Rechnung als korrekt akzeptiert hat.
6.3. Beim Ausbleiben der Zahlung verliert der Auftraggeber alle Ansprüche auf etwaige gewährte Nachlässe.
6.4. Bei einer außergerichtlichen Beitreibung schuldet der Auftraggeber außer der Hauptsumme auch die gesetzlichen außergerichtlichen Inkassokosten ab dem Datum des Zahlungsverzugs und die gesetzlichen Handelszinsen ab dem Datum des Zahlungsverzugs.
ARTIKEL 7 – Sicherheitsleistung
7.1. TPH kann vor der Fortsetzung der Vertragserfüllung immer ohne nähere Begründung vom Auftraggeber eine ausreichende Sicherheitsleistung für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen verlangen, beispielsweise in Form einer Kautionszahlung oder einer Bankbürgschaft.
7.2. Der Auftraggeber hat die verlangte Sicherheit innerhalb der geforderten Frist zu leisten. Durch eine Überschreitung der genannten Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, ohne dass dazu eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Bevor die Sicherheitsleistung erfolgt ist und falls sich der Auftraggeber mit der Sicherheitsleistung in Verzug befindet, kann TPH ihre Leistungen aussetzen und den Vertrag auch ohne gerichtliche Entscheidung auflösen. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber TPH automatisch eine Vertragsstrafe in Höhe von € 250,- als Erstattung der aufgewandten internen Kosten.
7.3. In dem in Artikel 7.2 genannten Fall hat der Auftraggeber alle sonstigen Kosten, die TPH bei der Vorbereitung der von ihr zu erbringenden Leistungen gemacht hat, sowie den sonstigen von TPH erlittenen Schaden zu erstatten. Der Schaden umfasst auf jeden Fall den vollständigen Kaufbetrag und die Mietbeträge für die gesamte Laufzeit des Mietvertrags bzw. Servicevertrags. TPH kann den Auftraggeber auch verpflichten, alle zur Verfügung gestellten Sachen an TPH zurückzugeben. Sollte TPH (aus dem oben genannten Grund) den zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag auflösen, ist TPH nicht dazu verpflichtet, dem Auftraggeber aus irgendeinem Grund Schadenersatz zu zahlen.
7.4. Wenn die vom Auftraggeber geleistete Sicherheit von TPH in Anspruch genommen wird, kann TPH erneut vom Auftraggeber verlangen, dass er eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen leistet.
ARTIKEL 8 – ATEX-Material
8.1. Die Explosionssicherheit von ATEX-Material kann nur bei korrekter Nutzung gemäß den Gesetzen und Vorschriften sowie gemäß den Praxisrichtlinien laut ATEX 95 und 137 garantiert werden.
ARTIKEL 9 – Höhere Gewalt
9.1. Unter höherer Gewalt („nicht zu vertretende Leistungsstörungen“) wird jeder vom Willen der Vertragsparteien unabhängige Umstand verstanden, der zur Folge hat, dass der Auftraggeber die Erfüllung des Vertrags durch TPH nach den Regeln der Vernunft nicht (mehr) verlangen kann.
9.2. Unter höherer Gewalt seitens TPH wird auf jeden Fall verstanden: Arbeitsniederlegung, krankheitsbedingter Arbeitsausfall bei TPH, Transportprobleme, Brand, Probleme bei Erfüllungsgehilfen, unfreiwillige Störungen oder Beeinträchtigungen, die die Vertragserfüllung verteuern und/oder erschweren, insbesondere Sturmschäden und / oder andere Naturkatastrophen, sowie Nichterfüllung („zu vertretende
Leistungsstöruungen“) bei anderen Auftraggebern von TPH oder Erfüllungsgehilfen von TPH oder Zulieferern, wodurch TPH ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht (mehr) (fristgerecht) erfüllen kann.
9.3. TPH kann die Zahlung der Leistungen fordern, die bei der Ausführung des betreffenden Vertrags bereits erbracht wurden, bevor der höhere Gewalt verursachende Umstand eingetreten ist.
ARTIKEL 10 – Vertragslösung
10.1. Eine außergerichtliche Vertragslösung seitens TPH ohne
vorherige Inverzugsetzung, ist möglich, wenn der Auftraggeber für insolvent erklärt wird, wenn er einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt, wenn die gesetzliche Schuldenbereinigungsregelung für auf den Auftraggeber anwendbar erklärt wird oder wenn der Auftraggeber durch eine Pfändung, Einsetzung eines Vermögensverwalters oder auf andere Weise die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder einen Teil seines Vermögens verliert, es sei denn, die sich aus diesem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen werden vom Insolvenz- oder Vermögensverwalter als Verbindlichkeiten der Insolvenzmasse anerkannt.
ARTIKEL 11 – Haftung
11.1. Die Vertragspartei, die eine Leistungsstörung zu vertreten hat und/oder gegenüber der anderen Partei unrechtmäßig handelt, haftet für den Ersatz des von der benachteiligten Partei erlittenen und/oder noch zu erleidenden Schadens.
11.2. Die Haftung von TPH aufgrund des obigen Absatzes beschränkt sich auf den Rechnungsbetrag der letzten von Ihr an Auftraggeber verschickte Rechnung, sofern und soweit der von ihre Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Betrag nicht höher ist.
11.3. Die Haftung der TPH für indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
11.4. Die Parteien können nur dann Anspruch auf Schadenersatz geltend machen, wenn die säumige Partei in Verzug ist.
11.5. Die Haftungsbegrenzung im Sinne von Artikel 11.2 verfällt, wenn:
• der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der säumigen und / oder unrechtmäßig handelnden Partei verursacht wurde; und / oder
• der Schaden durch Ansprüche Dritter infolge von Tod oder Verletzung entsteht.
ARTIKEL 12 – Gewährleistung
12.1. Der Auftraggeber stellt TPH vollständig von sämtlichen gegenüber TPH geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei, die durch die Erfüllung des/der zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags / Verträge verursacht werden oder damit zusammenhängen.
ARTIKEL 13 – Rechtsforderungen, anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten
13.1. Dieser zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
13.2. Über alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen Parteien geschlossenen Vertrag ergeben, entscheidet der zuständige Richter.
MIETE
ARTIKEL 14 – Zweck und Nutzung
14.1. Der Mieter nutzt das Mietobjekt mit der gebührenden Sorgfalt und aus- schließlich für den Zweck, für den das Mietobjekt aufgrund seiner Art geeignet ist.
14.2. Der Mieter wird das Mietobjekt unter Berücksichtigung von Anweisungen, Gebrauchsvorschriften und Instruktionen des Vermieters nutzen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die sich aus der unterlassenen oder unvollständigen Einhaltung von Anweisungen, Gebrauchsvorschriften und Instruktionen des Vermieters ergeben.
14.3. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung beruht der Mietpreis von Geräten auf Wochenpreisen von höchstens 10 Betriebsstunden pro Woche, ausgehend von 5 Arbeitstagen mit jeweils 10 Stunden.
14.4. Der Mieter ist verpflichtet, mindestens alle 1 bis 2 Stunden zu kontrollieren, ob das Gerät ordnungsgemäß funktioniert. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter direkt zu informieren, wenn das Gerät nicht oder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Falls der Mieter dies versäumt hat, geht der Vermieter vom Dauernutzungstarif aus.
14.5. Der Miete ist verpflichtet, den Vermieter über Änderungen gegenüber der vereinbarten Nutzung zu informieren, beispielsweise eine semi-dauerhafte Nutzung oder Dauernutzung.
14.6. Eventuelle Transportkosten, Versandkosten und alle anderen im Zusammenhang mit der (Ab-)Lieferung des Mietobjekts gemachten Kosten sowie Versicherungskosten, Treibstoff, Öl usw. sind nicht im Mietpreis inbegriffen.
14.7. Die vereinbarten Mietpreise basieren auf den Faktoren, die den Selbstkostenpreis zum Angebotszeitpunkt bestimmen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die nach dem Zustandekommen des Vertrags entstandenen Änderungen bei den Faktoren, die den Selbstkostenpreis bestimmen und die sich nach den Regeln der Vernunft einer Einflussnahme durch den Vermieter entziehen, insbesondere eine Erhöhung von Verbrauchssteuern, Sozialabgaben, Versicherungsprämien, Zolltarifen, Versand-/Transportkosten oder Umsatzsteuer, bis zu einer Höchstgrenze von 25% der vereinbarten Preise an den Mieter weiterzuberechnen.
ARTIKEL 15 – Eigentum und Zustand des Mietobjekts / akzessorischer Erwerb
15.1. Das Mietobjekt ist und bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat daher nicht das Recht, das Mietobjekt zu veräußern, zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
15.2. Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Vermieters ist es dem Mieter nicht gestattet, das Mietobjekt ganz oder teilweise von Dritten nutzen zu lassen oder an Dritte unterzuvermieten. Bei einem Verstoß des Mieters gegen diese Verpflichtung hat der Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von € 250,- pro Tag oder angebrochenen Tag, an dem der Verstoß andauert, zu zahlen, unbeschadet der sonstigen Rechte des Vermieters, einschließlich des Rechts auf Erfüllung und Schadensersatz. Ein Verstoß gegen diesen Artikel ist ein Grund für eine sofortige Vertragslösung wegen zu vertretender Leistungsstörung dar. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter das Mietobjekt zurückzugeben und den Schaden zu erstatten, auf jeden Fall einschließlich der Mietbeträge bis zum Ende des Mietvertrags.
15.3. Der Mieter hat nicht das Recht, die Art, den Zweck, die Zusammenstellung oder die Einrichtung des Mietobjekts zu verändern. Der Mieter hat auch nicht das Recht, ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Vermieters auf/an dem Mietobjekt Sachen anzubringen, zu ändern oder von diesem zu entfernen.
15.4. Alle Veränderungen und/oder Verbesserungen, die vom Mieter mit Einverständnis des Vermieters am Mietobjekt durchgeführt werden, gelten anschließend als unlöslicher Bestandteil des Mietobjekts. Der Mieter kann keinen Anspruch auf eine Vergütung der von ihm gemachten Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung solcher Veränderungen und/oder Verbesserungen geltend machen.
ARTIKEL 16 – Drittbegünstigten-klaustel
16.1. Der Mieter des Mietobjekts erklärt, dass ihm bekannt ist und er sich soweit notwendig damit einverstanden erklärt, dass sich das Eigentumsrecht des Mietobjekts bei einem Dritten befinden kann / auf einen Dritten übergehen kann oder dass das Mietobjekt als Sicherheit für die Bezahlung der Beträge, die ein Dritter vom Vermieter zu fordern hat, diesem Dritten verpfändet sein (oder werden) kann.
16.2. Sobald der Dritte als Eigentümer oder Pfandinhaber aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtungen des Vermieters gegenüber dem Dritten die Herausgabe des Mietobjekts fordert, kann der Mieter sich nicht auf irgendein Zurückbehaltungsrecht berufen. Infolge dieser Einforderung wird der betreffende Mietvertrag von Rechts wegen mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Die Herausgabe im Sinne des obigen Absatzes hat in der Geschäftsstelle des Dritten oder an einem von diesem Dritten genannten Ort zu erfolgen.
16.3. Wenn der Dritte Eigentümer des Mietobjekts ist und er den betreffenden Mietvertrag fortsetzen möchte, ist der Mieter verpflichtet, auf erstes Verlangen des Dritten einen Mietvertrag mit dem Dritten für die Restlaufzeit des betreffenden Vertrags und unter den gleichen Bedingungen abzuschließen.
ARTIKEL 17 – Obligations on the part of the Renter
17.1. Der Mieter ist verpflichtet, für die tägliche und regelmäßige Wartung des Mietobjekts zu sorgen, darunter, jedoch nicht ausschließlich:
• das Nachfüllen von Energie für den Akku. Die Kosten der Reinigung werden bei der Rückgabe in Rechnung gestellt;
• Sichtprüfung des allgemeinen Zustands des Mietobjekts.
• Schäden, die unter die gesetzlich zulässigen Ausschlüsse fallen.
• Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Mietobjekt erreichbar und zugänglich ist.
17.2. Der Mieter informiert den Vermieter sofort, wenn eine der folgenden Situationen eintritt oder einzutreten droht:
• Schaden am Mietobjekt;
• Diebstahl, Unterschlagung oder Verlust des Mietobjekts.
Der Mieter legt dem Vermieter so schnell wie möglich eine Kopie des Anzeigeprotokolls vor. Bis zu dem Tag, an dem der Mieter von seiner Versicherungsgesellschaft die Entschädigungszahlung erhält und die entsprechende Zahlung an den Vermieter leistet, ist die vereinbarte Mietzahlung fortzusetzen.
• Eventuelle Pfändung von den Sachen des Mieters oder eines Teils davon, die Beantragung eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, ein Antrag oder Selbstantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren oder die Beantragung von Zulassung zur gesetzlichen Schuldenbereinigungsregelung. Der Mieter ist verpflichtet, dem die Pfändung vornehmenden Gerichtsvollzieher, dem Insolvenz- oder Vermögensverwalter unverzüglich Einsicht in den Mietvertrag zu gewähren.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN VERMIETUNG-KAUF-SERVICE
17.3. Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Vermieters darf der Mieter das Mietobjekt nicht auf See, auf Schiffen und/oder außerhalb Deutschland nutzen. Verstößt der Mieter gegen die oben genannte Verpflichtung, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von € 250,- pro Tag oder angebrochenen Tag zu zahlen, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts des Vermieters auf Erfüllung oder, wegen zu vertretender Leistungsstörung die Vertragslösung und Schadenersatz zu verlangen.
ARTIKEL 18 – Zahlung
18.1. Bei zu vertretender Leistungsstörung hat der Vermieter das Recht, das Mietobjekt auf Kosten des Mieters abholen zu lassen. Der Mieter hat dabei jede Mietwirkung zu leisten. Der Mieter verzichtet im Voraus auf eventuelle Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich des Mietobjekts und wird das Mietobjekt nicht beschlagnahmen lassen.
18.2. Beim Verkauf von Energie für die Akkus durch den Vermieter gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum.
ARTIKEL 19 – Störungen
19.1. Der Mieter hat dem Vermieter Störungen unverzüglich, auf alle Fälle innerhalb von zwei (2) Werktagen schriftlich unter Angabe der Gerätenummer, einer näheren Beschreibung der Störung und des Standortes des Mietobjekts zu melden.
19.2. Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Störung auftritt, hat der Mieter die Nutzung des Mietobjekts einzustellen.
19.3. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Mietobjekt für Vermieter erreichbar und zugänglich ist. In Deutschland wird das betreffende Gerät vom Vermieter oder in dessen Auftrag nach Möglichkeit vor Ort repariert oder durch ein anderes Gerät ersetzt; wenn sich das Mietobjekt auf See, auf Schiffen und/oder außerhalb Deutschland befindet, hat der Mieter das Mietobjekt auf eigene Kosten vom Vermieter oder einem vom Vermieter ausgewählten Dritten reparieren zu lassen.
19.4. Für den Zeitraum, in dem das Mietobjekt vom Mieter nicht benutzt werden kann, schuldet er keine Mietzahlungen, falls:
• die Störung länger als einen Tag dauert, nachdem sie dem Vermieter gemäß Absatz 1 dieses Artikels vom Mieter gemeldet wurde, und
• der Vermieter diese Meldung zur Kenntnis nehmen konnte.
19.5. Der Vermieter beurteilt, ob das Mietobjekt einsetzbar ist.
19.6. Wenn Störungen durch Beschädigungen, unsachgemäße und/oder fehlerhafte Nutzung des Mietobjekts oder einen Verstoß gegen die oben in Artikel 14 und Artikel 17 genannten Verpflichtungen des Mieters verursacht wurden, findet die Bestimmung in Absatz 4 dieses Artikels keine Anwendung.
19.7. Schäden an dem Mietobjekt, die nicht durch Verschleiß bei normaler Nutzung entstanden sind, gehen zulasten des Mieters. Außerdem gehen in diesem Fall auch die Ersatz-/Reparaturkosten beschädigter, fehlender oder defekter Teile zulasten des Mieters. Bis zu dem Tag, an dem der Mieter von seiner Versicherungsgesellschaft die Entschädigungszahlung erhält und die entsprechende Zahlung an den Vermieter leistet, ist die vereinbarte Mietzahlung fortzusetzen.
ARTIKEL 20 – Kontrolle
20.1. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, die Wartung und den Zustand des Mietobjekts zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Er hat das Recht, zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Mieters zu betreten.
ARTIKEL 21 – Rückgabe nach Beendigung des Mietvertrags
21.1. Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung hat der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter gereinigt und – abgesehen von normalem Verschleiß des Mietobjekts bei sorgfältiger Nutzung – im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, indem er es dem Vermieter im Lager der Filiale des Vermieters, in der der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt überlassen hat, während der normalen Öffnungszeiten dieser Filiale spätestens an dem Tag, an dem der Mietvertrag durch Ablauf der vereinbarten Mietdauer oder auf andere Weise endet, zur Verfügung stellt.
21.2. Außerdem gibt der Mieter dem Vermieter auf die Weise und zu dem Zeitpunkt wie in Artikel 21.2 beschrieben, sofern zutreffend, die Teile des Mietobjekts zurück, die während des Mietzeitraums unter anderem infolge von Wartungsarbeiten des Mieters am Mietobjekt entfernt wurden.
21.3. Stellt der Mieter das Mietobjekt nicht an dem für ihn geltenden Ort und Datum zur Verfügung, gerät der Mieter in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Stellt der Mieter dem Vermieter das Mietobjekt nicht an dem für ihn geltenden Ort zur Verfügung, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von € 250,- für jeden Tag oder angebrochenen Tag zu zahlen, an der er in Verzug bleibt, unbeschadet der sonstigen Rechte des
Vermieters, einschließlich des Rechts auf Erfüllung und Schadensersatz. Außerdem hat der Mieter alle dem Vermieter entstehenden Schäden zu erstatten. Der Vermieter ist in diesem Fall auch befugt und wird vom Mieter hiermit ausdrücklich ermächtigt, den Ort, an dem sich das Mietobjekt befindet, zu betreten, um das Mietobjekt an sich zu nehmen. Die damit verbundenen Kosten gehen zulasten des Mieters.
ARTIKEL 22 – Haftung
22.1. Während des Mietzeitraums trägt der Mieter das mit dem Mietobjekt verbundene Risiko.
22.2. Der Mieter haftet für alle während des Mietzeitraums aufgetretenen Schäden an und Verluste des Mietobjekts, ungeachtet der Tatsache, ob er diese verschuldet hat. Der Mieter ist verpflichtet, präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Verlusts des Mietobjekts zu ergreifen.
22.3. Der Mieter stellt den Vermieter von Bußgeldern oder Zwangsgeldern frei, die dem Vermieter wegen Verhaltensweisen oder Unterlassungen des Mieters auferlegt werden. Der Mieter hat dem Vermieter die aufgewandten Kosten, die der Vermieter im Zusammenhang mit Widersprüchen gegen die besagten Bußgelder oder Zwangsgelder machen musste, zu erstatten.
22.4. Der Vermieter haftet nicht für den Schaden infolge eines Mangels. Der Mieter kann bei einem Mangel keinen Anspruch auf Mietpreisminderung, Auflösung des Mietvertrags, Aufschub und Aufrechnung geltend machen, außer der Befugnis zur Aufrechnung.
22.5. Die Bestimmung in Artikel 22.4 findet in den folgenden Fällen keine Anwendung:
• wenn der Schaden beziehungsweise der Mangel eine direkte Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Vermieters oder von Personen sind, die in leitender Position beim Vermieter angestellt sind;
• wenn dem Vermieter beim Abschluss des Mietvertrags ein Mangel bekannt war und er mit dem Mieter diesbezüglich keine näheren Vereinbarungen getroffen hat;
• wenn dem Vermieter beim Abschluss des Mietvertrags ein Mangel bekannt war oder hätte bekannt sein sollen oder wenn der Mieter, auch im Hinblick auf seine Kontrollpflicht gemäß Artikel 6 Absatz 4, darüber unterrichtet hätte sein können oder sein müssen.
22.6. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt auf eigene Kosten bei einer soliden Versicherungsgesellschaft zu versichern und diese Versicherung bis zur Rückgabe des Mietobjekts an den Vermieter beizubehalten. Die aus diesem Versicherungsvertrag hervorgehenden Rechte des Mieters gegenüber dem Versicherer werden dem Vermieter hiermit bereits im Voraus vom Mieter übertragen.
22.7. Der Vermieter erklärt, dass für Objekte, für die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Zulasten des Mieters, der den Vermieter von einer entsprechenden Haftung freistellen muss, gehen:
• Schäden an Dritten, die zwar vom Versicherer aufgrund des niederländischen Gesetzes über die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen vergütet werden, für die jedoch im betreffenden Fall aufgrund der Versicherungsbedingungen keine Deckung besteht, beispielsweise wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Ereignisses, das den Schaden verursacht hat, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.
• der in der Versicherungspolice genannte Selbstbehalt.
• Geldstrafen, Bußgelder und/oder Kosten für den Vermieter, die sich aus dem Befahren einer öffentlichen Straße mit nicht gekennzeichnetem (Kfz-haftpflichtigem) Arbeitsmaterial ergeben.
ARTIKEL 23 – Versicherung und Regelungen zur Schadensablössing
23.1. Gemäß Artikel 11 haftet der Vertragspartner für alle während des Mietzeitraums aufgetretenen Schäden an und Verluste des Mietobjekts, ungeachtet der Tatsache, ob er diese verschuldet hat. Der Vertragspartner ist in Anbetracht seiner Rückgabeverpflichtung, die auch nicht durch Zufall oder das Eingreifen eines Dritten aufgehoben wird, dazu verpflichtet, präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Diebstahls des Mietobjekts zu ergreifen.
23.2. Der Vertragspartner kann das oben genannte Risiko größtenteils mittels der nachfolgend genannten Regelungen ablösen. Nicht für alle Objekte ist die Vereinbarung der beiden (oder einer der beiden) Regelungen möglich. Im Hinblick auf die Mietobjekte, für die (eine) diese(r) Regelungen möglich ist/sind, ist die Vereinbarung der Regelungen zur Haftungsfreizeichnung im Prinzip vorgeschrieben. In einem eventuellen (Rahmen-) Vertrag können diesbezüglich abweichende Vereinbarungen getroffen
werden. Dennoch bestimmt der Inhalt des betreffenden individuellen Vertrags unter anderem, ob (eine der) beide(n) Regelungen Anwendung findet/finden.
23.3. Bezüglich des spezifischen Inhalts (und der jeweiligen Tarife) verweist TPH auf die für diese Regelungen geltenden Bedingungen, die bei der Kammer Hannover1 hinterlegt sind.
A. Regelung zur Haftungsfreizeichnung für Privatpersonen und Unternehmen
23.4. Um sowohl private als auch gewerbliche Mieter vor unvorhergesehenen Kosten zu bewahren, falls sie einen Schaden an einem Mietobjekt verursachen, kann TPH den Vertragspartner verpflichten, einen eventuellen Schaden am Mietobjekt vorab anhand der so genannten Haftungsfreizeichnungsregelung zu begleichen. Die Deckung der Haftungsfreizeichnungsregelung gilt ausschließlich für den Vertragspartner; von der Deckung sind insbesondere Schäden durch Brand, Diebstahl, unsachgemäßen und/oder unsorgfältigen Gebrauch und/oder Fahrlässigkeit sowie Artikel von Drittvermietern ausgeschlossen.
23.5. Für die Haftungsfreizeichnungsregelung gilt ein Zuschlag von 10% der Mietsumme, außer wenn schriftlich von diesem Prozentsatz abgewichen wird. Für die Haftungsfreizeichnungsregelung gilt ein vom Wert des Mietobjekts abhängiger Selbstbehalt.
B. Brand-/Diebstahlregelung für Unternehmen
23.6. Ausschließlich ein gewerblicher Mieter kann die Brand-/Diebstahlregelung nutzen. Die Brand-/Diebstahlregelung deckt Schäden infolge von Brand oder Diebstahl, mit Ausnahme von (u. a.) Schäden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, unsachgemäßem und/oder unsorgfältigem Gebrauch, unerlaubter Weitervermietung oder Bereitstellung an Dritte, Schäden an Artikeln von Drittvermietern oder in dem Fall, dass der
Mieter Anspruch auf einen Schadenersatz durch eine Versicherung hat.
23.7. Die Grundlage für den Zuschlag für eine Vereinbarung der Brand-/Diebstahlregelung ist ein Prozentsatz der Mietsumme. Für die Brand-/Diebstahlregelung gilt ein vom Wert des Mietobjekts abhängiger Selbstbehalt.
C. Versicherung
23.8. Wenn der Vertragspartner eine eigene Versicherung für das Mietobjekt abschließen möchte, ist TPH ausdrücklich berechtigt, von dem Vertragspartner zu verlangen, dass er TPH als Auszahlungsberechtigte in die Versicherung aufnimmt oder eine entsprechende Deckungsbestätigung vorlegt. Eventuelle Selbstbehalte gehen zulasten des Vertragspartners.
23.9. Falls im Rahmen einer Versicherung des Vertragspartners eine Zulassungsregelung gilt, erklärt der Vertragspartner im Voraus, dass TPH als (Mit-)Versicherte Rechte aus dieser Versicherung ableiten kann und darf. Eventuelle Selbstbehalte gehen zulasten des Vertragspartners.
KAUF
ARTIKEL 24 – Lieferung
24.1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen:
• nach schriftlicher Bestätigung der Akzeptanz des Auftrags durch Verkäufer, und
• nachdem Verkäufer sämtliche Angaben, Dokumente und Gegenstände
erhalten hat, die Verkäufer für die Ausführung des Auftrags benötigt. Jede Verzögerung seitens des Käufers bei der Erfüllung einer Verpflichtung aufgrund des Kaufvertrags stellt für Verkäufer sofort einen Grund zur Aussetzung ihrer Lieferverpflichtung dar.
24.2. Verkäufer wird sich bemühen, die vereinbarte Lieferfrist nicht zu überschreiten. Eine etwaige Überschreitung der Lieferfrist führt nicht zu einem Schadenersatzanspruch des Käufers.
24.3. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren das Lager von Verkäufer verlassen, geht das mit den Waren verbundene Risiko auf den Käufer über.
24.4. Sollte der Käufer die Waren aus irgendeinem Grund nicht entgegennehmen, dann hat Verkäufer das Recht, sie auf Rechnung und Gefahr des Käufers zu lagern und zu versichern. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Anbieten der Waren, hat Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Entscheidung aufzulösen und die Waren zu verkaufen oder zurückzunehmen, unbeschadet des Rechts auf zusätzlichen Schadenersatz, unter anderem, jedoch nicht ausschließlich für Gewinnausfall.
ARTIKEL 25 – Beanstandungen
25.1. Der Käufer hat eine Beanstandung der gelieferten Waren unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach der Lieferung der Waren schriftlich und mit genauer Beschreibung der Beanstandung bei Verkäufer zu melden.
25.2. Der Käufer hat Verkäufer innerhalb von 20 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Beanstandung die Gelegenheit zu geben, den Verlust, die Größenunterschiede und/oder die Beschädigungen an den bzw. der Waren zu untersuchen, indem die Waren im Originalzustand und in der Originalverpackung bereitgestellt werden. Hat der Verkäufer die Waren vollständig oder teilweise be- oder verarbeitet, erlischt jeglicher Anspruch auf Reklamation oder Schadenersatz.
25.3. Beanstandungen berechtigen nicht zur Aussetzung der Zahlungspflicht.
25.4. Wenn die Beanstandung begründet ist, wird Verkäufer die Waren nach eigenem Ermessen reparieren oder ersetzen oder Schadenersatz, maxi- mal in Höhe des Rechnungsbetrags, zahlen.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf zusätzlichen Schadenersatz.
ARTIKEL 26 – Eigentumsvorbehalt
26.1. Die Waren bleiben nach der Lieferung so lange Eigentum von Verkäufer, bis der Käufer sämtliche Pflichten gegenüber Verkäufer erfüllt hat.
26.2. Unbeschadet des oben genannten Eigentumsvorbehalts gilt, dass der Käufer, wenn er seine vertraglichen Pflichten nicht oder nicht ordnungs- gemäß erfüllt, Verkäufer eine sofort fällige, nicht herabsetzbare Vertragsstrafe von € 250,00 für jeden Tag, an dem der Verzug andauert, zu zahlen hat, unbeschadet der sonstigen Rechte des Vermieters, einschließlich des Rechts auf Erfüllung und Schadensersatz.
ARTIKEL 27 – Haftung
27.1. Der Käufer hat Verkäufer von allen Produkthaftungsansprüchen Dritter infolge eines Mangels an einem Produkt, das vom Käufer an einen Dritten geliefert wurde und das (unter anderem) aus von Verkäufer gelieferten Produkten und/oder Materialien bestand, freizustellen. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Schäden, die Verkäufer in diesem Zusammenhang erleidet, einschließlich der Kosten für Verteidigung, zu ersetzen.
ARTIKEL 28 – Garantie
28.1. Einzelne Teile oder Materialien, die von Verkäufer repariert oder ausgetauscht werden, sind vom Käufer an Verkäufer zu senden.
28.2. Auf Rechnung des Käufers gehen auf jeden Fall:
• sämtliche Transport- oder Versandkosten,
• Kosten für Demontage und Montage,
• Reise- und Aufenthaltskosten des Monteurs bzw. der Monteure von Verkäufer.
28.3. Der Käufer hat Verkäufer in allen Fällen die Gelegenheit zu geben, einen etwaigen Mangel zu beheben.
28.4. Der Käufer kann sich nur auf eine Garantie berufen, wenn er sämtliche Pflichten gegenüber Verkäufer erfüllt hat.
28.5. Eine Inanspruchnahme einer Garantie ist nicht möglich, wenn die Mängel zurückzuführen sind auf:
• normalen Verschleiß,
• unsachgemäße Handhabung,
• nicht oder falsch durchgeführte Wartung,
• unrichtige Installation, Montage, Änderung oder Reparatur durch den Käufer oder durch Dritte,
• Mängel an Materialien oder Hilfsmitteln, die der Käufer verwendet, sowie deren fehlende Eignung
28.6. Verkäufer übernimmt keine Garantie für: a. gebrauchte Waren, b. Teile, für die eine Herstellergarantie gewährt wird. Die Bestimmungen dieses Artikels finden entsprechende Anwendung auf etwaige Ansprüche des Käufers wegen Nichtkonformität oder aus anderem Grund. Der Käufer hat nicht das Recht, seine aus diesem Artikel hervorgehenden Rechte zu übertragen.
SERVICE
ARTIKEL 29 – Serviceniveau
29.1. Alle technischen Serviceleistungen, Empfehlungen und angefertigten Therapiepläne von TPH für den Auftraggeber werden nach bestem Können erbracht, erarbeitet und ausgeführt.
ARTIKEL 30 – Bedingungen für den Abschluss eines Wartungsabonnements
30.1. Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung umfasst das Abonnement die Wartungsarbeiten an dem Material, die aufgrund der Wartungssystematik des Herstellers an dem Material durchgeführt werden müssen. TPH kann von der Wartungsfrequenz abweichen.
30.2. Das Material des Auftraggebers muss sich beim Abschluss des Abonnements in gutem technischem Zustand befinden und ordnungsgemäß funktionieren; die vorherige Beurteilung dieser Aspekte obliegt TPH.
30.3. Das Material muss den geltenden Vorschriften des Herstellers entsprechen.
ARTIKEL 31 – Pflichten von TPH
31.1. TPH wird die mit dem Auftraggeber vereinbarten Arbeiten mit der gebührenden Sorgfalt durchführen.
31.2. Mängel, die während der Laufzeit des Wartungsabonnements auftreten, werden von TPH so schnell wie möglich behoben. Sind Reparaturen notwendig, die nicht unter das Abonnement fallen, werden diesbezügliche Arbeiten erst eingeleitet, nachdem der Auftraggeber der Durchführung der Arbeiten ausdrücklich zugestimmt hat.
ARTIKEL 32 – Pflichten des Auftraggebers
32.1. Der Auftraggeber muss TPH die Gelegenheit bieten, die vereinbarten Arbeiten zu verrichten. Ist der Auftraggeber diesbezüglich in Verzug, hat er die Anfahrtskosten und die Kosten des Einsatzes der Mitarbeiter von TPH zu erstatten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Service oder die Wartung nachträglich noch auf seine Kosten durchführen zu lassen.
32.2. Wird das Material vom Auftraggeber ersetzt, hat er TPH hiervon in Kenntnis zu setzen. Das laufende Abonnement wird im Prinzip fortgesetzt.
32.3. Der Auftraggeber muss seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß, rechtzeitig und vollständig erfüllen; falls er dies unterlässt, hat der Auftraggeber TPH eine sofort fällige, nicht herabsetzbare Vertragsstrafe von € 250,00 für jeden Tag, an dem er in Verzug ist, zu zahlen, unbeschadet der sonstigen Rechte des Vermieters, einschließlich des Rechts auf Erfüllung und Schadensersatz.
ARTIKEL 33 – Dauer und Ende des Abonnements
33.1. Ein Abonnement beginnt an dem von TPH und dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt. Das Abonnement wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen, es sei denn, im Vertrag wird eine andere Laufzeit vereinbart. Das Abonnement kann schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende des Abonnementsjahres gekündigt werden. Wird das Abonnement nach dem ersten Vertragsjahr nicht gekündigt, wird es stillschweigend auf unbefristete Zeit fortgesetzt.
33.2. TPH hat jederzeit das Recht, das Abonnement zwischenzeitlich zu beenden, wenn der Auftraggeber auf anrechenbare Weise versäumt, seine Pflichten zu erfüllen.
33.3. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, das Abonnement zwischen- zeitlich zu beenden, wenn TPH ihre Pflichten nachweislich in schwerwiegender Weise und dauerhaft nicht erfüllt.
33.4. TPH kann den Vertrag kündigen, wenn festgestellt wird, dass
Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind oder dass eine Reparatur aus (sicherheits-)technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar ist.
ARTIKEL 34 – Kalibrierung, technische Prüfung und Zertifizierung
34.1. Bei einer Kalibrierung testet TPH, ob die Maschine den vom Hersteller vorgegebenen Werten entspricht.
34.2. Technische Prüfungen und Zertifizierungen werden von zertifizierten Prüfern durchgeführt. Die Website von TPH enthält eine genaue Arbeitsbeschreibung sowie die Bedingungen, denen die spezifischen, zu prüfenden Materialien genügen müssen.
ARTIKEL 35 – Garantie
35.1. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen anderslautenden Vereinbarung garantiert TPH die gute Durchführung der vereinbarten Leistung während des anschließenden Zeitraums von sechs Monaten nach der Lieferung/Durchführung.
35.2. Wurde die vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht, entscheidet TPH, ob TPH die Leistung nachträglich noch ordnungsgemäß ausführt oder dem Auftraggeber einen entsprechenden Teil der Rechnung gutschreibt. Entscheidet TPH sich dafür, die Leistung nachträglich ordnungsgemäß zu erbringen, bestimmt
TPH selbst die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Ausführung. Bestand die vereinbarte Leistung (auch) aus der Bearbeitung von Material, das der Auftraggeber bereitgestellt hat, hat der Auftraggeber auf eigene Rechnung und Gefahr neues Material bereitzustellen.
35.3. Für eine technische Prüfung von Gegenständen des Auftraggebers wird keine Garantie gewährt.